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🤝 Allgemeine Einkaufsbedingungen

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§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma MALUU, Inhaberin Christine Matthies, Rüdigerstr. 31, 67166 Otterstadt, Deutschland (im Folgenden: MALUU) mit ihren Geschäftspartnern.

(2) Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den Geschäftspartnern, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, sodass nicht in jedem Einzelfall auf sie hingewiesen werden muss. Dementsprechend handelt es sich hierbei um einen Rahmenvertrag, der die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Hinblick auf den künftigen Warenabsatz regelt. Die einzelnen Kaufverträge zwischen MALUU und dem Geschäftspartner werden anlässlich der einzelner Warenlieferungen vorzugsweise über den B2B-Onlineshop von MALUU (https://b2b.maluu.de) geschlossen. Diese Bedingungen gelten jedoch auch, soweit sie dem Geschäftspartner auf einem anderen Vertriebsweg mit Abschluss eines Kaufvertrages zugegangen sind.

(3) Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des §14 BGB. Somit besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher gem. §§ 312 g, 355 BGB. Der Geschäftspartner versichert als Unternehmer zu handeln und voll geschäftsfähig zu sein.

(4) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Von ihnen abweichende Regelungen, in den AEB des Geschäftspartners oder sonstigen Bestimmungen des Geschäftspartners oder Dritter gelten nur dann, wenn diesen seitens MALUU ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese AEB gelten, auch wenn MALUU mit Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners vorbehaltlos Bestellungen annimmt, Leistungen erbringt oder unmittelbar oder mittelbar Bezug auf Schreiben oder dergleichen nimmt, die seine oder drittseitige Geschäftsbedingungen enthalten.

(5) MALUU vertreibt unter anderem eigene Kollektionen von Décor-Artikeln und Textilien (im Folgenden: Vertragsprodukte). Geschäftspartnern ermöglicht MALUU diese Vertragsprodukte an Endkunden zu vertreiben. Hierzu veräußert MALUU die Vertragsprodukte nach den Bedingungen dieser AEB an die Geschäftspartner, welche sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Endkunden Kaufverträge über die Vertragsprodukte schließen.


§2 Sonderregelungen für den Vertrieb

(1) Der Geschäftspartner ist stets als selbständiger Unternehmer tätig. Er kann seine Tätigkeit frei bestimmen und ist nicht befugt die MALUU rechtsgeschäftlich zu vertreten.

(2) Der Geschäftspartner trägt das Absatz- und Kreditrisiko selbst. Gleiches gilt für die Kosten seiner Lagerhaltung. Zwischen den Parteien wird keine Mindestabnahmeverpflichtung vereinbart.

(3) Der Geschäftspartner genießt keinen Gebietsschutz. Ihm wird kein Alleinvertriebsrecht gewährt. MALUU behält sich vor, die Vertragsprodukte selbst beispielsweise über den eigenen Online-Vertrieb und über weitere Vertriebsmittler, wie Vertragshändler oder Handelsvertreter an Endkunden zu vertreiben.

(4) Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB nach Beendigung der Vertragsbeziehung wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen. Der Geschäftspartner ist weder in das Vertriebssystem vom MALUU eingegliedert noch ist er zur vertraglichen Überlassung des von ihm geworbenen Kundenstamms verpflichtet.

(5) Der Geschäftspartner hat die Vertragsprodukte unverändert und ausschließlich unter den von MALUU vorgesehenen Namen und Bezeichnungen zu vertreiben. Er darf keine anderen Namen und Bezeichnungen verwenden oder hinzufügen. Er hat die Vertragsprodukte darüber hinaus nur mit sämtlichen vom MALUU verwendeten Kennzeichnungen, einschließlich Hinweisen auf geistiges Eigentum und in der Originalverpackung an den Endkunden zu vertreiben.

(6) Der Geschäftspartner ist in der Gestaltung seiner Preise frei. MALUU empfiehlt dem Geschäftspartner jedoch den unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) zu verwenden.

(7) Dem Geschäftspartner wird ausdrücklich untersagt, die Vertragsprodukte auf Marketplace-Plattformen, wie beispielsweise Ebay, Amazon, Otto, Kaufland oder vergleichbaren Plattformen zu vertreiben. MALUU wird die benannten Plattformen regelmäßig daraufhin kontrollieren. Sollte der Geschäftspartner gegen diese Vereinbarung verstoßen, behält sich MALUU ausdrücklich den Rücktritt von entsprechenden Kaufverträgen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Kündigung dieser Vereinbarung vor. Dem Geschäftspartner wird darüber hinaus sodann der Zugang zum B2B-Onlineshop gesperrt.

(8) Gleiches gilt für den Fall, dass der Geschäftspartner die Vertragsprodukte an Personen verkauft, die diese zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerben. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Vertragsprodukte nur an Endkunden zu verkaufen, also an Personen, für die das Vertragsprodukt letztlich bestimmt ist und die es für sich selbst nutzen wollen.


§3 Einzelverträge

(1) Darstellungen auf der Website, im Onlineshop oder Angeboten und Katalogen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sämtliche Angebote von MALUU sind freibleibend und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Produkte. Dies gilt auch dann, wenn MALUU dem Geschäftspartner auf elektronischem oder sonstigem Weg Kataloge, Produktbeschreibungen oder sonstige Dokumente zu den Produkten überlassen hat.

(2) Der Abschluss von Einzelverträgen erfolgt vorzugsweise über den B2B-Onlineshop. Um über den B2B-Onlineshop Vertragsprodukte erwerben zu können, muss sich der Geschäftspartner registrieren. Hierzu sind die erforderlichen Daten im Rahmen des Registrierungsprozesses anzugeben. MALUU wird den Geschäftspartner die Registrierung in Textform bestätigen und ihm Zugangsdaten zur Verfügung stellen. MALUU behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach freiem Ermessen die Registrierung abzulehnen sowie den Zugang zu deaktivieren, falls MALUU feststellen sollten, dass der Geschäftspartner gegen die vorliegenden Bedingungen verstößt.

(3) Die Bestellung des Vertragspartners stellt das rechtlich bindende Angebot zum Abschluss eines Einzelvertrages dar. MALUU ist berechtigt dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab dessen Zugang durch Erklärung in Textform, welche in der Regel über eine Bestellbestätigung erfolgt, oder auch durch Auslieferung der Ware anzunehmen.

(4) Ist ein Produkt nicht mehr lieferbar, wird der Geschäftspartner über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten, soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde, die gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Einkaufspreisliste bzw. die im B2B-Onlineshop angegebenen Einkaufspreise.

(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sie verstehen sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ab Werk zzgl. Lieferkosten sowie anderer Nebenkosten, wie beispielsweise Zoll, Fracht oder Versicherung. Die jeweils anfallenden Lieferkosten werden ebenfalls im B2B-Shop dargestellt.

(3) Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ab Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 30 Tagen an das von der MALUU angegebene Konto zu zahlen.

(4) Wird zwischen den Parteien die Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift vereinbart, ist der Geschäftspartner dazu verpflichtet, MALUU bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Kaufpreis ist nach Erteilung des Mandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation ("Pre-Notification") zur Zahlung fällig. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung von MALUU an den Geschäftspartner, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. In der Regel erfolgt sie in Form einer Rechnung per E-Mail. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Werktag verkürzt. Der Geschäftspartner sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Geschäftspartners.

(5) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen wird der Geschäftspartner automatisch in Verzug gesetzt. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es demnach nicht.

(6) Die Verzugszinsen betragen neun Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch MALUU nicht aus. Insbesondere hat der in Verzug befindliche Geschäftspartner MALUU alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten zu ersetzen.

(7) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. §§273, 320 BGB durch den Geschäftspartner ist ausgeschlossen. Der Geschäftspartner kann nur gegen rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen.

(8) MALUU ist berechtigt die Einkaufspreislisten sowie die in den Einkaufspreislisten ausgewiesenen Produkte und Preise jederzeit für künftige Bestellungen zu ändern.


§5 Rechte und Pflichten des Geschäftspartners

(1) Der Geschäftspartner wird die Interessen von MALUU mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahren.

(2) MALUU kann dem Geschäftspartner Produktbeschreibungen sowie Werbematerialien, Gestaltungsrichtlinien und sonstige Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit der Geschäftspartner diese benötigt, um die Vertragsprodukte ordnungsgemäß vermarkten zu können. Sämtliche Unterlagen verbleiben im Eigentum von MALUU, soweit sie nicht mit ihrer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. MALUU stellt dem Geschäftspartner darüber hinaus ein Logo von MALUU zur Verfügung. Hieran erhält der Geschäftspartner nach Maßgabe dieser Vereinbarung ein zeitlich bis zum Verkauf aller Vertragsprodukte beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Verwendung im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten.

(3) Der Geschäftspartner wird seine Werbung im Interesse der Einheitlichkeit mit MALUU abstimmen sowie das von MALUU überlassene Werbematerial benutzen. Davon abweichende Werbeinhalte/-mittel müssen mit MALUU im Voraus abgestimmt werden.

(4) Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Vertragsprodukte in einem Ladenlokal oder im Internet und insbesondere in seinem eigenen Online-Shop und den sozialen Medien zu bewerben und zu verkaufen.


§6 Beendigung und Rücktrittsrechte

(1) Diese Vereinbarung kann von jeder Partei jeweils schriftlich unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Zu den Gründen, die MALUU zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, zählen unter anderem alle Umstände, die MALUU dazu berechtigen von Einzelverträgen zurückzutreten oder den Zugang des Geschäftspartners zum B2B-Onlineshop zu blockieren und damit die Veräußerung von Vertragsprodukten gemäß dieser Vereinbarung auszusetzen.

(2) MALUU behält sich vor, den B2B-Onlineshop jederzeit zu ändern oder auch dessen Betrieb ganz oder teilweise einzustellen.

(3) MALUU ist zum Rücktritt von einem Einzelvertrag berechtigt, wenn sie aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung das Vertragsprodukt nicht erhält und ein Produkt oder Komponenten vergleichbarer Qualität nicht liefern kann.

(4) MALUU ist auch zum Rücktritt vom Einzelvertrag berechtigt, wenn der Geschäftspartner seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten trotz Aufforderung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt oder der Entgeltanspruch der MALUU gegen den Geschäftspartner gefährdet ist.


§7 Fristen, Termine und Annahmeverzug

(1) Fristen sind stets unverbindlich, auch wenn sie von der MALUU angegeben wurden, es sei denn sie wurden zwischen den Parteien schriftlich verbindlich vereinbart. Sämtliche Lieferverpflichtungen von MALUU stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Eigenbelieferung.

(2) Sollte der Geschäftspartner eine vereinbarte Mitwirkungspflicht verletzen und MALUU dadurch an der Erbringung vertraglicher Leistungen hindern, so verschieben sich diejenigen Fristen und Termine, die ggf. verbindlich vereinbart wurden, um die Dauer der Behinderung.

(3) MALUU hat eigene Verzögerungen für verbindlich vereinbarte Termine nicht zu vertreten, wenn diese aufgrund von höherer Gewalt entstehen und aufgrund von Ereignissen, die es MALUU nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungspflicht zu erbringen, so wie beispielsweise Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Pandemien, kriegerische Handlungen usw. Dies gilt auch bei Eintreten der vorgenannten Ereignisse bei von MALUU beauftragten Dritten. Ein Schadenersatzanspruch des Geschäftspartners entsteht nicht.

(4) Für den Annahmeverzug des Geschäftspartners gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gerät er in Annahmeverzug oder verletzt er MALUU gegenüber seine sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MALLU unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Geschäftspartners angemessen einzulagern oder nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.


§8 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt an den Vertragsprodukten

(1) MALUU wird dem Geschäftspartner die Versandbereitschaft der Vertragsprodukte mitteilen. Erfüllungsort ist stets der Sitz von MALUU, weshalb die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Vertragsprodukte mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Geschäftspartner über geht. Der Geschäftspartner haftet für alle Schäden und Mehrkosten.

(2) Alle Vertragsprodukte einer Bestellung bleiben bis zum vollständigen Ausgleich des Rechnungsbetrages im Eigentum von MALUU.

(3) Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Der Geschäftspartner hat MALUU unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder Zugriff Dritter auf, die im Eigentumsvorbehalt von MALUU stehenden Vertragsprodukte erfolgt.

(4) Der Geschäftspartner ist befugt die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall werden bereits jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf erwachsenden Forderungen insgesamt in Höhe des Rechnungsbetrages an MALUU abgetreten. MALUU nimmt die Abtretung hiermit an. Der Geschäftspartner bleibt weiterhin zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist MALUU berechtigt, die Befugnis des Geschäftspartners zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsprodukte zu widerrufen.


§9 Gewährleistung und Haftung

(1) Als vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsprodukte gelten nur die Angaben von MALUU und die Produktbeschreibung der jeweiligen Vertragsprodukte, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen.

(2) Es gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.

(3) MALUU wird den vom Geschäftspartner ordnungsgemäß gemeldeten Mangel im Wege der Nacherfüllung, d.h. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beseitigen. Das Wahlrecht, auf welche Art und Weise im Wege der Nacherfüllung ein Mangel beseitigt wird, liegt zunächst bei MALUU. Im Falle der Nachbesserung hat der Geschäftspartner die Vertragsprodukte an den Erfüllungsort zu verbringen. MALUU nicht verpflichtet die Kosten zu tragen, die durch die Verbringung entstehen.

(4) Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder für den Geschäftspartner unzumutbar sein, steht ihm das Wahlrecht zu, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang.

(6) MALUU übernimmt keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Garantie.

(7) Eine nur geringfügige Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar. Dies gilt beispielsweise für leichte Farbabweichungen der Vertragsprodukte.

(8) Gleiches gilt für Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.

(9) Im Falle einer Ersatzlieferung, hat der Geschäftspartner MALUU das mangelhafte Produkt nach den gesetzlichen Vorschriften herauszugeben.

(10) Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Geschäftspartners als unberechtigt heraus (Scheinmangel), kann MALUU von ihm verlangen, die ihr hieraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

(11) Die Haftung von MALUU, auch für etwaige Erfüllungsgehilfen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet MALUU für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dabei haften MALUU nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Maximal ist die Haftung jedoch beschränkt auf den doppelten Verkaufswert (ohne Rabatt) der jeweils bestellten Vertragsprodukte. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


§10 Datenschutz / Vertraulichkeit, Referenzen

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen vertraulichen oder persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln und falls erforderlich durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Personenbezogene Daten des Geschäftspartners werden von MALUU ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verwendet.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich bei beiden Vertragsparteien auch auf alle bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Verfahren oder sonstige geschäftliche bzw. betriebliche Tatsachen. Sie erstreckt sich auf Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(3) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

(4) Die Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.


§11 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für die Rechtmäßigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt das jeweilige Gesetzesrecht. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(4) Soweit der Geschäftspartner bei Abschluss des Vertrags seinen Sitz in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung aus Deutschland verlegt hat oder sein Sitz zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der MALUU.

Stand 01.01.2024

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